Als Wahlarzt bin ich niedergelassener Arzt ohne direktem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse.
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich von Ihrem Recht ab, Ihren Arzt frei wählen zu können – eine Überweisung ist nicht notwendig.
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich von Ihrem Recht ab, Ihren Arzt frei wählen zu können – eine Überweisung ist nicht notwendig.
Wie Ihr Kassenmediziner habe ich die Möglichkeit, Sie zu einem anderen Wahl- oder Kassenmediziner zu überweisen oder in ein Krankenhaus einzuweisen.
Ein Wahlarztrezept ist dem Kassenrezept gleichgestellt, d.h. es wird von der Apotheke wie ein Kassenrezept behandelt.
Es besteht auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Privatrezeptes oder einer Privatverordnung für Heilbehelfe. Diese werden nach Einholen der Bestätigung durch die Krankenkasse wie Kassenverordnungen gehandhabt.
Zunächst ist das Behandlungshonorar vollständig zu bezahlen. Die Rechnung kann im Anschluss bei der Krankenkasse bzw. der privaten Zusatzversicherung eingereicht werden (Link), um eine Kostenrückerstattung geltend zu machen. In der Regel werden von den Pflichtversicherungen 80 Prozent des Kassentarifes der erhaltenen Leistungen rückerstattet.